Teilnahmebedingungen

1. Allgemein

Die Teilnahme an der UX Design Community insights.k5.de (nachfolgend insights.k5.de) und dem Shop Usability Award® sowie sämtliche in diesem Zusammenhang stehenden Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Teilnahmebedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung.

2. Anbieter

insights.k5.de ist ein Service der K5 GmbH, Winzererstr. 47D, 80797 München, Germany, Geschäftsführer*in: Sven Rittau und Verena Schlüpmann (nachfolgend „Anbieter“). Der Anbieter ist zugleich Veranstalter der jährlichen Auszeichnung und Gala zum Shop Usability Award®. 

3. insights.k5.de Teilnahme

a) Auf insights.k5.de sind natürliche Personen (nachfolgend „Teilnehmer“) mit Erkenntnis in den Bereichen UX, Usability, Design und e-Commerce berechtigt. Die Berufsbezeichnung ist bei der Registrierung zwingend erforderlich. 

b) Die Mitgliedschaft auf insights.k5.de ist kostenlos und berechtigt zur Anmeldung und Bewertung von Shops. Es besteht kein Anspruch auf eine Mitgliedschaft. Der Anbieter behält sich das Recht vor, einzelne Teilnehmer ohne Angaben von Gründen von der Plattform zu löschen. 

c) Jeder Teilnehmer kann seine Mitgliedschaft jederzeit ohne Frist beenden, indem er in seinem Mitgliedskonto das Konto löscht. Seine Bewertungen bleiben anschließend erhalten aber sind keinem Teilnehmer mehr zuordbar. 

4. Shop Anmeldung

a) Jedes Mitglied auf insights.k5.de ist berechtigt einen Shop (nachfolgend „Shop“) anzumelden. Zugelassen sind deutschsprachige Shops mit einem Warenkorbsystem und mindestens einem Produkt, das an Verbraucher und/oder Unternehmer zum Verkauf angeboten werden. 

b) Die Anmeldung ist online über die Website https://insights.k5.de möglich. Mit der Anmeldung zur Teilnahme bestätigt der Teilnehmer seine Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen. Eine Anmeldung bezieht sich jeweils immer nur auf einen Shop.

c) Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Der Anbieter behält sich das Recht vor, einzelne Shops ohne Angabe von Gründen von auf insights.k5.de zu löschen und an der Teilnahme des Community Votings und am Shop Usability Award® auszuschließen. In diesem Fall werden etwaig bereits bezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Anbieter vor, solche Teilnehmer vom Wettbewerb auch nachträglich auszuschließen. 

d) Alle Angaben zur Anmeldung haben korrekt und fehlerfrei zu erfolgen. Für unrichtige oder falsche Angaben übernimmt der Anbieter keine Haftung. Insbesondere sichert der Teilnehmer ausdrücklich zu, durch den angemeldeten Shop keine Rechte Dritter zu verletzen oder gegen die guten Sitten zu verstoßen.

e) Nach erfolgreicher Anmeldung durch den Teilnehmer erhält dieser per E-Mail eine Teilnahmebestätigung. Ferner wird mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zur Teilnahme übermittelt. Der Teilnehmer stimmt der elektronischen Übermittlung der Rechnung zu.

f) Über das Teilnehmerkonto kann der Teilnehmer seine angemeldeten Shops jederzeit einstellen oder den Shop löschen. Eine Anpassung der Daten ist während des Voting- und Listingzeitraums nicht mehr möglich. 

 

5.    Wettbewerbskategorien

a) Anmeldungen können für Standard- und zusätzlich für Sonderkategorien erfolgen.

b) Standardkategorien: Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, seinen Shop je für eine der folgenden dreizehn Standardkategorien anmelden:

  • Food & Delivery
  • Sport & Freizeit
  • Elektronik & Software
  • Auto & Motorsport
  • Home & Living
  • Fashion & Accessoires 
  • Health & Beauty
  • Special Interest
  • Family & Kids
  • Luxus & Lifestyle
  • FMCG
c) Sonderkategorien: Hat der Teilnehmer seinen Shop für mindestens eine Standardkategorie angemeldet, kann er auch zusätzlich in den folgenden Sonderkategorien angemeldet bzw. beworben werden:

  • Brands & D2C
  • Startup
  • B2B
  • Mobile Experience
  • Omnichannel
  • Nachhaltigkeit
6. Shop Listing Gebühren

a) Ein Listing für Shops ist auf insights.k5.de grundsätzlich kostenlos. 

b) Das Entgelt für die Anmeldung zum Shop Usability Award bestimmt sich nach den gewählten Kategorien. In einer Standardkategorie fällt für den Shop eine einmalige Listinggebühr in Höhe von 149,00 € zzgl. MwSt. an. Die jährliche Listinggebühr für eine Sonderkategorie ist der Preisliste im Anmeldeformular zu entnehmen. 

c) Nur gelistete Shops, die sich neben dem insights.k5.de Listing auch für den Shop Usability Award® angemeldet haben, sind für den Shop Usability Award® zugelassen. Die Shops werden durch ein Badge in den Listen markiert. 

d) Gerät der Teilnehmer mit seiner Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Shop aus dem Listing zu entfernen. 

7. Teilnahmezeitraum

Der Teilnehmer kann seinen Shop jederzeit bei insights.k5.de anmelden. Nach Aktivierung des Shops ist dieser dauerhaft gelistet. Ein Voting ist innerhalb von 12 Monaten möglich, anschließend wird das Voting geschlossen. 

Am Shop Usability Award können ausschließlich Shops teilnehmen, die im veröffentlichten Zeitraum eingereicht wurden. Es gilt die ermittelte Bewertung zum Ende des Anmeldezeitraums. Danach stehen die Nominierungen in den einzelnen Kategorien fest und können nicht mehr verändert werden. 

8. Community Voting

Aus allen angemeldeten und durch die Community bewerteten Shops werden auf insights.k5.de regelmäßig Bestenlisten nach Kategorien, Sonderkategorien und unterschiedlichen Themen ermittelt. Basis für diese Listen ist das Voting der Community. 

Für das Community Voting gilt:

a)   dass jeder angemeldete und veröffentlichte Shop für einen Zeitraum von 12 Monaten von der Community bewertet werden kann. 
b)   dass jeder Shop mit dem Fokus auf seiner mobilen Version getestet und bewertet wird. 
c)   dass ausschließlich registrierte Community Mitglieder für eine Bewertung zugelassen sind. 
d)   dass jedes Community Mitglied nur eine Bewertung pro Shop abgeben kann und diese nach Abgabe nicht mehr korrigieren oder löschen kann. 

Zur Ermittlung der Bestenlisten gilt das Gewinnermittlungsverfahren von insights.k5, das unter https://insights.k5.de/gewinne... abrufbar ist. 

9. Shop Usability Award Bewertung und Jury

Maßgeblich für die Ermittlung der Nominierungen für den Shop Usability Award ist der veröffentliche Stichtag. Die 5 besten Shops in den jeweiligen Kategorien gelten zum Stichtag als nominiert. Die nominierten Shops werden der Fachjury übergeben. Die Mitglieder der Fachjury werden unter www.shop-usability-award.de/ju... vorgestellt.

Für die Bewertung der Jury gilt folgendes:

a) Jedes Jurymitglied kann während des Community Votings eine Bewertung pro Shop abgeben und damit die Nominierungen beeinflussen. 

b) Nach Abschluss des Community Votings bzw. zum Ende des veröffentlichen Stichtags werden der Jury die nominierten Shops vorgelegt. 

c) Jedes Jurymitglied bewertet die nominierten Shops, indem es die Shops in eine Reihenfolge bringt. 

d) Aus der Summe aller Jurybewertungen ergibt sich der jeweilige Sieger der Kategorie und Sonderkategorie. 

e) Der nominierte Shop mit der höchsten Community Bewertung ist Sieger beim Shop Usability Award.

 

10. Bewertungsergebnis/Sieger

Die jährlichen Kategoriesieger und der Gesamtsieger des Shop Usability Award® werden mit dem Logo des Shop Usability Award® ausgezeichnet. Die Sieger werden zudem auf der Website www.shop-usability-award.de bekannt gegeben. Die Veröffentlichung erfolgt unmittelbar nach der Gala zum Shop Usability Award®

11. Preisverleihung/Auszeichnung

Die Preisverleihung und offizielle Auszeichnung der Sieger des Shop Usability Award findet im Rahmen einer Veranstaltung statt. Termin und Veranstaltungsort werden vorab unter www.shop-usability-award.de veröffentlicht.

12.    Nutzung des Siegerlabels

a) Der Anbieter ermöglicht dem jeweiligen Sieger einer Wettbewerbskategorie die Nutzung des Shop Usability Award® Siegerlabels zur Bewerbung seiner Auszeichnung. Das Siegerlabel wird dem jeweiligen Sieger nach der Preisverleihung digital als Datei zum Download verfügbar gemacht.

b) Der Anbieter räumt dem Sieger hierbei das einfache Nutzungsrecht ein, für eigene Werbezwecke im Internet zu verwenden. Voraussetzung ist, dass das Siegellabel nur im Rahmen des Shops verwendet wird, der auch tatsächlich ausgezeichnet wurde. Ferner darf das Siegerlabel nur unter der Angabe der Jahreszahl, in der er mit dem Award ausgezeichnet wurde im Rahmen dieser Rechteeinräumung verwendet werden.

c) Wurde der Shop nicht vom tatsächlichen Betreiber, sondern von einer Agentur angemeldet, ist mit dem Anbieter im Hinblick auf die Nutzung des Siegerlabels durch die Agentur eine individuelle Nutzungsvereinbarung mit dem Anbieter zu treffen.

d) Weiterhin ist der Sieger verpflichtet, für den Fall, dass er das Siegerlabel auf seiner Website verwendet, dieses mit einer vom Anbieter zur Verfügung gestellten Landingpage zu verlinken. Die Landingpage wird zusammen mit der Verfügbarmachung gemäß Ziffer 11 a) durch den Anbieter bekannt gegeben. Dieses Recht bezieht sich ausschließlich auf den Shop, der gemäß diesen Teilnahmebedingungen angemeldet und als Sieger festgestellt wurde.

12. Schlussbestimmungen

a) Ausschließlicher Gerichtsstand ist München. Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, den Teilnehmer an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

b) Die Rechtsverhältnisse zwischen dem Teilnehmer und dem Anbieter bestimmen sich ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.